Es werden Heizkostenverteiler, Wasserzähler und Wärmemengenzähler verkauft oder vermietet, montiert und gewartet sowie abgelesen und die jährliche Abrechnungen erstellt. Bei der Dimen- sionierung und dem Einbau von Wärmemengenzählern, Heizkostenverteilern und Wasserzählern können wir den Planer und Installateur beraten, um auch hier einen wirtschaftlich optimalen Einsatz von Messgeräten zu erreichen. Somit können schon im Vorfeld Fehler in den späteren Abrechnung verhindert werden.

Gerätemiete und Gebrauchsüberlassung gemäß gültiger Heizkostenverordnung
Auf Grundlage der Heizkostenabrechnung muss jede Wohneinheit mit ihren Verbrauch erfasst werden. Hier gibt der Gesetzgeber die Möglichkeit, diese Geräte für die Zeit der Eichfrist von einen Messdienst zu mieten.
Dabei gelten nach Eichgesetz folgende Fristen:
Auf Grundlage der Heizkostenabrechnung muss jede Wohneinheit mit ihren Verbrauch erfasst werden. Hier gibt der Gesetzgeber die Möglichkeit, diese Geräte für die Zeit der Eichfrist von einen Messdienst zu mieten.
Dabei gelten nach Eichgesetz folgende Fristen:
- Warmwasserzähler 5 Jahre
- Wärmemengenzähler 5 Jahre
- Kaltwasserzähler 6 Jahre
- Elektronische HKV Lebensdauer Batterie (10Jahre)